Caddy Maxi (2022): Airbagleuchte leuchtete -> kein Garantiefall?

  • Hallo,


    seit dem 8.8.22 nutze ich einen Caddy Maxi über ein Leasingunternehmen. Nach ungefähr einem Monat leuchtete die Airbagleuchte. Der Leasinggeber bat mich eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Nun kam die Rechnung über 185 €.

    Auf der Rechnung stand, dass es sich um keinen Garantiefall handele. Ursache soll im Bereich der dritten Sitzreihe liegen, Diese habe ich einmal demontiert und montiert (nach Anleitung!). Der Mechaniker sagte mir, es gäbe hierzu keine TPI. Bei der Rechererche, ob es sich um ein häufigeres Problem handelt, bin ich auf dieses Forum gestossen: Caddy 5


    Danach soll es bei einem offenbar ähnlichem Problem sehr wohl die TPI 2063635/1 geben.


    Ich bin sehr verärgert, für dieses Problem zur Kasse gebeten zu werden. Bei einem solch sicherheitsrelevanten Problem, für dessen Ursache weder ich noch die Werkstatt (!) eine Erklärung haben, müsste doch die Gewährleistung greifen. Ich reklamiere ja schließlich keinen Reifen, in den ich mir eine Schraube reingefahren habe oder den Tank, weil er nach 800 km leer ist.

    Ist das Problem mit der Airbagleuchte tatsächlich kein Garantiefall? Ich habe das Fahrzeug nach Anleitung genutzt. Meine Sorge, wenn ich das nächste Mal die dritte Sitzreihe demontiere, tritt das Problem erneut auf und in dieser Zeit werden die Airbags deaktiviert.

    Auf der Rechnung gab es eine Position: "270289950 Batterie geladen 16,90 €" Wenn es sich um die Batterie für die Sitzbelegung der dritten Sitzreihe handelt, frage ich mich, wieso diese nach nur zwei Monaten leer ist. Die Position "72051900 Klappsitz aus- u. eingebaut 33,80 €" meint offenbar die Demontage/ Montage der dritten Sitzreihe. Angesichts des Preises scheint die Werkstatt mit dieser Aufgabe recht gefordert gewesen zu sein, da sie hierfür offensichtlich rd. 10 Minuten benötigt hat.

    Wie wird der Kontakt zwischen dem Sitzbelegungssensor und dem Bordcomputer o.ä. hergestellt? Die Sitzreihe ist mechanisch mit dem Fahrzeug verbunden, Kabelverbindungen gibt es keine.


    Gibt es eine Möglichkeit über die TPI 2063635/1 nähere Informationen zu erhalten?
    Wie kann ich am besten gegen die - aus meiner Sicht - unberechtigte Rechnung vorzugehen?


    Vielen Dank vorab für jegliche Hinweise! Sollten noch wichtige Infos fehlen, reiche ich diese gerne nach!

    Marc

  • Auf der Rechnung stand, dass es sich um keinen Garantiefall handele.

    Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen der "freiwilligen" Garantie eines Herstellers und der "gesetzlichen" Gewehrleistung gegenüber dem Verkäufer. Die Gewährleistung greift auch bei Leasingfahrzeuge und gilt für 24 Monate. Wichtig ist hierbei, dass in den ersten 12 Monaten der Verkäufer die Beweispflicht darüber trägt, ob ein Mangel durch den Käufer entstanden ist und nicht bereits beim Kauf der Ware vorhanden war.

    Gruß

    Joaquin

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