Es ist ja nun kein Geheimnis, dass auch Volkswagen beim VW Caddy das ein oder andere Feature dem Kunden vorenthält, obwohl dies einfach per VCP / VCDS Codierung freizuschalten wäre. Da man dies ja u.a. mit der entsprechenden Hardware auch selbst machen könnte oder per kundigen Dienstleister, frage ich mich wie legal bzw. illegal so etwas ist und welchen Einfluss ein solcher Eingriff auf die Gewährleistung bzw. Garantie des Herstellers hätte?
Persönlich fände es a gut, z.B. bei meinem VW Cady 4 das Abbiegelicht/Kurvenlicht über die Nebelscheinwerfer (NSW) freizuschalten. Einfach weil ich beim Kauf diese Option nicht hatte (Fahrzeug vor Ort), die notwendigen Hardwareelemente ja schon vorhanden sind und es schlicht der Sicherheit dient.